Wir lassen Sie nicht alleine.

Unser einzigartiges Alleinstellungsmerkmal: Trotz Baukastensystem und günstigen Konditionen haben Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner.

AGB

§ 1 Inhalt der Homepage

Die Verantwortung für den Inhalt der Homepage liegt beim Auftraggeber. Hinsichtlich des Textes unterbreitet der Auftragnehmer lediglich Vorschläge, die vom Auftraggeber inhaltlich zu bearbeiten/vervollständigen sind. Fotos, Bilder und Logos sind vom Auftraggeber zu stellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung im Hinblick auf die Einhaltung berufsspezifischer oder gesetzlicher Bestimmungen berufs-, wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Art. Auch berufsständische Pflichtangaben sind vom Auftraggeber vorzugeben.

§ 2 Verpflichtung zur Abnahme bei Homepage- und Bannergestaltung

Nach Leistungserbringung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug bzw. eine Testversion mit der Aufforderung zur Prüfung und Abnahme. Änderungs- oder Ergänzungswünsche werden auf Wunsch des Kunden berücksichtigt. Erfolgt innerhalb 14 Tagen ab Zugang der Abnahmeaufforderung keine Beanstandung in Textform, gilt das Werk des Auftraggebers als abgenommen.

§ 3 Vertragsbeginn und -laufzeiten bei Dauerschuldverhältnissen

Dauerschuldverhältnisse (Suchmaschinenoptimierung) werden mangels anderweitiger Vereinbarung stets für die Dauer von 24 Monaten geschlossen und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

Vertragsbeginn bei Suchmaschinenoptimierungsaufträgen ist der Monatserste des Folgemonats ab Einstellung des Leistungserfolgs (§ 3.1. Absatz).

§ 3 Vertragsleistungen

3.1 Homepagegestaltung:

In der vereinbarten Vergütung sind bis zu 3 Designvorschläge enthalten. Die Standard-Homepage beinhaltet max. 20 Unterseiten, zzgl. kostenfreier Kontakt- u. Impressum-Seite sowie eine Standard Fotogalerie. Die Impressum-Seite muss aus rechtlichen Gründen vom Auftraggeber freigegeben werden. Jede weitere Änderung / Erweiterung wird mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet, Abrechnung erfolgt im 6-Minuten-Takt. Die Übermittlung der Daten muss in elektronischer Form erfolgen.

3.2 Suchmaschinenoptimierung:

Die Leistung des Auftragnehmers gilt als vollständig erbracht, wenn mindestens 3 Keywords in Verbindung mit einem Ort (z.B. Implantate Frankfurt) die Top10 in der Suchmaschine Google erreicht haben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzungen nachweisen. Die Aufrechterhaltung des Leistungserfolgs wird durch Übersendung von regelmäßigen (mindestens einmal pro Quartal) Auswertungsberichten im pdf-Format erbracht.

Die Suchmaschinen verändern ständig Ihre Kriterien in Bezug auf das Ranking einer Homepage. Deshalb bedarf die Suchmaschinenoptimierung regelmäßiger Wartung und ist daher nur in Verbindung mit einem Bannerauftrag möglich. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Genehmigung, den Quelltext zu ändern sowie Keywords und interne / externe Links in seine Homepage einzubauen. In Ausnahmefällen ist es notwendig, die Homepage des Auftraggebers nachzubauen bzw. neu zu erstellen. Das ist der Fall, wenn sich nach Auftragserteilung herausstellt, dass die Homepage des Auftraggebers nicht vertragskonform zu optimieren ist. In einem solchen Fall ist vor Tätigkeitsbeginn die Vergütung neu zu verhandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die notwendigen Zugangsdaten zu seiner Homepage zu liefern (Kennung und Passwort).

§ 4 Pflichten des Auftraggebers nach Vertragsbeendigung

Mit Beendigung der Vertragsbeziehung sind alle auf den Auftragnehmer verweisende Links (z.B. Datenbanken) aus der Homepage des Auftraggebers zu entfernen. Der Auftraggeber weist dies durch ein entsprechendes Protokoll nach. Sollten die Links einen Monat nach Beendigung des Vertrages nicht entfernt bzw. die Entfernung durch ein Protokoll nachgewiesen sein, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung für jeden angefangenen Monat der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung.

§ 5 Vergütung / Suchmaschinenoptimierung:

5.1. Homepagegestaltung

Nach Auftragserteilung erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Diese ist in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung sofort zur Zahlung fällig und in Höhe von 50 % nach Abnahme des Werks. Vor Zahlung der gesamtem Vergütung besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Online-Stellung der Homepage oder des Banners.

Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erbringung der geschuldeten Leistung beginnt erst ab Zahlungseingang der im Voraus geschuldeten Teilvergütung in Höhe von 50 %. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Rechnungszugang ein.

5.2 Banner, Suchmaschinenoptimierung,:

Die Monatsbeträge sind im Lastschriftverfahren zu vergüten und werden zum Ersten des Monats, in dem die Vergütung fällig wird, vom Konto des Auftraggebers im Lastschriftverfahren eingezogen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei Monatsraten in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit sofort in einer Summe fällig.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, wegen Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

§ 7 Schlussvereinbarungen

Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Klauseln keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen Klausel werden die Parteien eine Vereinbarung treffen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Büdingen